Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHK Zetis GmbH zur MediaMit Kaiserslautern nachlesen oder downloaden und ausdrucken.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IHK Zetis GmbH (Veranstalter) zur MediaMit in Kaiserslautern
1. Anmeldung
1.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der MediaMit 2010 in Kaiserslautern kann per Fax oder durch Einsendung der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an die IHK Zetis GmbH erfolgen. Ebenso durch Online-Anmeldung per Internetformular oder durch E-Mail. Im Falle der elektronischen Übermittlung der Anmeldung, ist die Anmeldung auch ohne Unterschrift gültig.
1.2. Mit Eingang beim Veranstalter und bis zur Zulassung oder endgültigen Nichtzulassung ist die Anmeldung für den Aussteller bindend.
1.3. Mit Übermittlung der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsplatzes an.
2. Zulassung
2.1. Der Vertrag über die Standbuchung kommt mit der schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
2.2. Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig.
2.3. Der Veranstalter kann vom Ausstellungsvertrag einseitig zurücktreten,wenn die Angaben des Ausstellers falsch waren oder Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.
3. Veröffentlichungen
3.1. Mit der Einreichung der Anmeldung erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Anmelders sowie gegebenenfalls weiterer unternehmens- und personenbezogener Daten und zur elektronischen Speicherung dieser und weiterer Daten.
3.2. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages unterliegen der Schriftform. Diese wird auch durch Faxschreiben oder E-Mail gewahrt.
4. Standaufbau
4.1. Der Aussteller bucht mit der Anmeldung eine in den Ausschreibungsunterlagen
definierte Ausstellungsfläche bzw. einen Komplettmietstand.
4.2. Aus organisatorischen Gründen können Stände vom Veranstalter auf einen anderen Platz verlegt werden. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit des Veranstaltungsortes, berechtigen nicht zu Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
4.3. Das Ausstellen von Ausstellungsgütern über die normale Standhöhe (2,50 m) hinaus muss vor dem Aufbau dem Veranstalter bekannt gemacht und von ihm genehmigt werden.
4.4. Jede Ausgabe von Kostproben bedarf der Genehmigung des Veranstalters. Alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden.
4.5. Akustische Verstärker, wie der Einsatz von Mikrophonen und
Musik am Messestand, müssen im Vorfeld mit dem Veranstalter abgesprochen und genehmigt werden. Die Standbeschallung darf die benachbarten Ausstellerstände nicht stören.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Nach Zusendung der Buchungsbestätigung erhält der Aussteller die Rechnung über den kompletten Buchungsbetrag, der mit Eingang der Rechnung sofort fällig ist. Bei Zahlungsverzug bleibt die Erhebung von Verzugszinsen ab Fälligkeit vorbehalten. Nach der Media-Mit 2010 wird gegebenenfalls eine weitere Rechnung für eventuell in
Anspruch genommene Leistungen, die nicht im Voraus gebucht waren, erstellt.
5.2. Reklamationen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen müssen vom Veranstalter nicht anerkannt werden.
5.3. Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers an einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn das vorstehende Zahlungsziel um mehr als drei Tage überschritten wird.
5.4. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Rücktritt und Nichtteilnahme
6.1. Nach Zusendung der Buchungsbestätigung hat der Aussteller grundsätzlich den vollen Buchungsbetrag auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt.
6.2. Erfolgt eine Absage mindestens zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin, ist eine Stornogebühr von 30% des Buchungsbetrages fällig, bei weniger als zwei Monaten und mindestens einem Monat sind es 50% und bei weniger als einem Monat ist der volle Buchungsbetrag fällig.
6.3. Die Benennung eines Ersatzausstellers mit mindestens dem gleichen Buchungsumfang ist möglich. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr von 15% des ursprünglichen Buchungsbetrages fällig. Außerdem kann der Veranstalter je nach Zeitpunkt der Umbuchung die Aufnahme des Ersatzausstellers in das Ausstellerverzeichnis und die Erbringung weiterer Leistungen unterlassen, ohne
dass der Ersatzaussteller berechtigt ist, den Buchungspreis zu mindern.
6.4. Kann der Veranstalter nach Rücktritt des Ausstellers den Stand anderweitig vergeben, kann er je nach Situation (bedingt durch die verbleibende Zeit bis zum Messebeginn), auf bis zu 50% des Buchungsbetrages verzichten. Auf diesen Verzicht besteht kein Rechtsanspruch von Seiten des Ausstellers.
7. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände
7.1. Der Aussteller benötigt bei Überlassung des Standes an Dritte die Zustimmung des Veranstalters. Mitaussteller sind in der Anmeldung anzugeben.
7.2. Je Mitaussteller ist eine Gebühr von € 250,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. zu entrichten. Schuldner der Gebühr bleibt der Hauptaussteller des Standes.
7.3. Mitaussteller werden im Ausstellerverzeichnis, im Ausstellungsplan und auf der Internetseite der MediaMit Kaiserslautern in gleicher Weise genannt wie reguläre Aussteller.
8. Bewachung
8.1. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeiten und beim Auf- und Abbau ist der Aussteller selbst verantwortlich.
8.2. Für der Nacht vor dem Veranstaltungstermin wird der Veranstalter einen professionellen Wachdienst beauftragen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen übernimmt der Veranstalter in keinem Fall.
9. Technische Leistungen
Der Veranstalter bedient sich zur Erbringung von technischen Leistungen entsprechender Partner.
10. Versicherung und Haftung
10.1. Die Versicherung aller Ausstellungsgüter sowie aller sonstigen Geräte und Einrichtungen, alle Risiken des Transports vor, während und nach der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten.
10.2. Der Aussteller bzw. dessen Beauftragter haften für alle Schäden, die durch deren Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden am Veranstaltungsort sowie an dessen Einrichtungen entstehen.
10.3. Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Beschädigungen von Geräten und Einrichtungen des Ausstellers und dessen Beauftragten, wenn auch im Einzelfall die Standmontage bzw. Standdekoration vom Veranstalter übernommen wurde. Auch beim Versagen der Internetverbindungen, der Leitungen bzw. bei Störungen der Versorgung mit Strom oder Wasser oder sonstiger Infrastruktur haftet der Veranstalter nicht für die den Ausstellern entstehenden Schäden.
10.4. Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sachschäden, die er nicht selbst direkt zu verantworten hat.
10.5. Der Aussteller stellt den Veranstalter darüber hinaus mit seiner Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen eigenen Regressansprüchen und Regressansprüchen Dritter frei.
10.6. Sollte die Veranstaltung infolge höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist in diesem Falle zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Insbesondere hat der Aussteller den vollen Buchungsbetrag auch dann zu zahlen.
10.7. Falls die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen terminlich oder örtlich verlegt, ganz oder teilweise abgesagt wird, oder die angemeldete Thematik in eine andere stattfindende Thematik eingegliedert wird, begründet dies gegenüber dem Veranstalter keinerlei Regressansprüche.
11. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen
Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten.
12. Verjährung - Erfüllungsort – Gerichtsstand
12.1. Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren in vier Wochen nach Ende der Veranstaltung, soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind. Sonstige Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kaiserslautern.
12.3. Für die Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt.
Kaiserslautern, 31. März 2010

